Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von Aristoteles Loukissas, handelnd unter ANT Creative Design, Markenauftritt ANT.C.D, nachfolgend "ANT" genannt.

1.2 Die Leistungen von ANT richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbraucher:innen werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ANT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen und Projektvereinbarungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Angebote von ANT sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von ANT in Textform annimmt oder ANT mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen beginnt und dies für den Auftraggeber erkennbar ist.

2.3 Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien. Textform, insbesondere E-Mail, ist ausreichend.

3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Projektvereinbarung.

3.2 ANT erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Markenstrategie, Branding, Identity Design, Grafikdesign, Webdesign, Packaging Design, Creative Direction, Fotografie und damit verbundenen kreativen und beratenden Leistungen.

3.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ANT keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Reichweiten, Conversion-Raten, Suchmaschinenplatzierungen, Rankings in KI-Systemen oder sonstigen Marktreaktionen garantiert.

3.4 Künstlerische und gestalterische Leistungen beinhalten einen kreativen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum. Subjektive Geschmacksabweichungen allein stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt ANT alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Daten, Materialien und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Erforderliche Freigaben und Rückmeldungen sind innerhalb der im Projekt vereinbarten oder einer angemessenen Frist zu erteilen.

4.3 Verzögert sich ein Projekt aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. ANT haftet nicht für Verzögerungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen.

4.4 Entsteht ANT durch verspätete Mitwirkung zusätzlicher Aufwand oder muss bereits reservierte Projektzeit neu eingeplant werden, kann dieser Mehraufwand nach vorheriger Information des Auftraggebers zusätzlich berechnet werden.

5. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter

5.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Fotografien, Videos, Schriften, Logos, Marken, Daten und sonstigen Materialien rechtmäßig genutzt und für den vereinbarten Zweck verarbeitet werden dürfen.

5.2 Der Auftraggeber räumt ANT für die Dauer und den Zweck der Projektdurchführung die erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.

5.3 ANT ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte auf mögliche Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder sonstigen Rechten Dritter zu prüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

5.4 Wird ANT aufgrund rechtswidrig bereitgestellter Materialien von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber ANT von berechtigten Ansprüchen und notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

6. Projekttermine und Zeitpläne

6.1 Projekttermine und Zeitpläne sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Zeitangaben setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt.

6.3 Änderungen des Leistungsumfangs können eine Anpassung von Zeitplan, Vergütung und Projektorganisation erforderlich machen.

7. Korrekturen und zusätzliche Leistungen

7.1 Die im Angebot vereinbarten Korrektur- und Feedbackrunden sind Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.

7.2 Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die vereinbarte Zahl an Korrekturrunden hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen und können gesondert berechnet werden.

7.3 Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Projektbestandteile, sofern die Änderung nicht auf einem von ANT zu vertretenden Mangel beruht.

7.4 ANT informiert den Auftraggeber vor Ausführung über wesentlichen zusätzlichen Aufwand, soweit dieser nicht bereits aus dem Auftrag oder einer vereinbarten Vergütungsregelung hervorgeht.

8. Freigabe und Abnahme

8.1 Soweit die vereinbarte Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.

8.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

8.3 ANT kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

8.4 Freigaben des Auftraggebers für Druck, Veröffentlichung, Produktion oder technische Umsetzung gelten als Bestätigung, dass die freigegebenen Inhalte, Daten und Gestaltungen in der vorgelegten Form verwendet werden dürfen.

8.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor einer Freigabe insbesondere Texte, Namen, Kontaktdaten, Preise, rechtliche Pflichtangaben und sonstige inhaltliche Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Projektvereinbarung.

9.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

9.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.4 ANT ist berechtigt, bei größeren oder länger laufenden Projekten angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt beziehungsweise nach den im Angebot vereinbarten Zahlungsstufen zu verlangen.

9.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszins für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9.6 ANT kann die weitere Leistungserbringung nach angemessener vorheriger Ankündigung aussetzen, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.

10. Fremdkosten und Leistungen Dritter

10.1 Kosten für Leistungen Dritter, beispielsweise Druck, Produktion, Hosting, Domains, Stockmaterial, Schriften, Software, Plugins, Fotograf:innen, Illustrator:innen, Models, Locations oder sonstige externe Leistungen, sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10.2 Soweit ANT solche Leistungen im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, können die hierfür entstehenden Fremdkosten zusätzlich berechnet werden.

10.3 Für Leistungen Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

10.4 Produktionsbedingte Abweichungen bei Fremdleistungen, insbesondere bei Druckerzeugnissen, Farben, Materialien oder Fertigung, stellen keinen Mangel der Leistung von ANT dar, soweit sie innerhalb branchenüblicher oder vom jeweiligen Hersteller vorgesehener Toleranzen liegen.

11. Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1 An den von ANT erstellten kreativen Leistungen können Urheberrechte und sonstige Schutzrechte entstehen.

11.2 Umfang, Art und Dauer der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

11.3 Soweit keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung diejenigen Nutzungsrechte, die nach dem gemeinsam zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich sind.

11.4 Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung eingeräumt.

11.5 Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Konzepte, Skizzen, Präsentationen und sonstige Zwischenstände bleiben bei ANT. An ihnen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11.6 Methoden, Prozesse, Know-how, allgemeine Gestaltungssysteme, wiederverwendbare Werkzeuge, Templates und sonstige nicht ausschließlich für den Auftraggeber entwickelte Grundlagen verbleiben bei ANT, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

12. Offene Dateien und Arbeitsdaten

12.1 Der Auftraggeber erhält die im Angebot vereinbarten finalen Dateien und Ausgabeformate.

12.2 Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien, editierbarer Quelldateien, Rohdaten, Zwischenstände oder interner Produktionsdateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12.3 Für Software, Schriften, Stockmaterialien und andere Bestandteile Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Soweit eine Übertragung oder Weitergabe technisch oder lizenzrechtlich nicht zulässig ist, werden entsprechende Rechte nicht übertragen.

13. Marken-, Namens- und Rechtsprüfung

13.1 Kreative Namensvorschläge, Logos, Claims, Designs und sonstige Kennzeichen werden von ANT aus gestalterischer und strategischer Sicht entwickelt.

13.2 Eine rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit oder Verfügbarkeit von Marken, Unternehmenskennzeichen, Domains, Designs oder Namen ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13.3 ANT übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass ein entwickelter Name, Claim, ein Logo oder sonstiges Kennzeichen markenrechtlich eingetragen werden kann oder frei von Rechten Dritter ist.

13.4 Vor Anmeldung oder kommerzieller Nutzung eines relevanten Schutzrechts wird dem Auftraggeber empfohlen, eine fachanwaltliche Marken- oder Rechtsprüfung durchführen zu lassen.

14. Webdesign und digitale Leistungen

14.1 Bei Websites und digitalen Anwendungen richtet sich der Leistungsumfang nach dem jeweiligen Angebot.

14.2 Soweit Drittanbieterplattformen, Content-Management-Systeme, Plugins, APIs, Hostinganbieter oder sonstige externe Dienste eingesetzt werden, ist deren dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsweise und zukünftige Weiterentwicklung nicht Bestandteil der von ANT geschuldeten Leistung.

14.3 ANT haftet nicht für nachträgliche Funktionsbeeinträchtigungen, die durch Änderungen externer Plattformen, Browser, Betriebssysteme, APIs, Plugins oder anderer Drittanbieter entstehen, sofern ANT diese nicht zu vertreten hat.

14.4 Pflege, Wartung, Updates, Backups, Hosting, technische Administration und laufende Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

14.5 Suchmaschinenoptimierung und AIEO können Bestandteil einer Leistung sein, wenn dies vereinbart wurde. Bestimmte Rankings, Indexierungen oder Sichtbarkeitswerte können jedoch nicht garantiert werden.

15. Referenznutzung

15.1 ANT ist berechtigt, nach der öffentlichen Veröffentlichung eines Projekts die finalen Arbeitsergebnisse sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers in angemessenem Umfang als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen, sozialen Netzwerken, Portfolios, Wettbewerben und Eigenwerbung zu zeigen.

15.2 Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde oder der Auftraggeber der Referenznutzung aus berechtigtem Grund vor der Veröffentlichung in Textform widerspricht.

15.3 Vertrauliche Informationen, interne Daten oder nicht veröffentlichte Projektinhalte werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht veröffentlicht.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

16.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

16.3 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

16.4 Soweit ANT im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien, soweit erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

17. Mängel und Haftung

17.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes wirksam vereinbart ist.

17.2 ANT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

17.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ANT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

17.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

17.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Erfüllungsgehilfen und sonstigen von ANT eingesetzten Personen.

17.6 ANT haftet nicht für die inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit von Materialien, Angaben oder Inhalten, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder ausdrücklich freigegeben wurden, sofern ANT deren Fehlerhaftigkeit nicht erkannt hat oder erkennen musste.

18. Kündigung und Projektabbruch

18.1 Gesetzliche Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.

18.2 Kündigt oder beendet der Auftraggeber ein Projekt vor dessen vollständiger Fertigstellung, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Beendigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen und entstandenen Fremdkosten zu vergüten.

18.3 Weitergehende gesetzliche Vergütungsansprüche, insbesondere bei einem Werkvertrag nach § 648 BGB, bleiben unberührt.

18.4 Bereits eingeräumte Nutzungsrechte setzen die vollständige Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung voraus.

19. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst zeitnah über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen auf das Projekt.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, München.

20.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München als Gerichtsstand vereinbart. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

20.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können in Textform vereinbart werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: August 2026